Mitgliederinformation zur Durchführung des Übungsbetriebs

Liebe Mitglieder*innen, Kursteilnehmer*innen, Eltern und Kinder,wir freuen uns wieder Sport in der Deutschordenshalle betreiben zu können! Allerdings müssen wir laut aktueller Corona Verordnung und Corona Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg einige Vorgaben zwingend einhalten.Wir bitten euch, die nachfolgenden Regeln immer zu beachten:


Die Teilnahme am Sport ist grundsätzlich untersagt, wenn


Corona-typische Krankheitssymptome (Geruchs- und Geschmackstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen) vorliegen oder

ein Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person besteht oder bestand und seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind


Eine Teilnahme in der Sporthalle ist nur bei Vorlage einer der drei nachfolgenden Nachweise möglich (muss vor Ort vorgezeigt werden):

  • offiziell bestätigtes Negativergebnis eines Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • Nachweis über vollständige Impfung. (Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.) Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen.
  • Nachweis über Genesung. (Positives Corona-PCR-Testergebnis, welches mind. 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegt.) Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen.


KINDER unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keine Test- und Nachweispflicht.

KINDER UND JUGENDLICHE (6 – 18 Jahre) benötigen die Vorlage eines Schülerausweises oder eines Schüler-ABO der Verkehrsbetriebe oder ein dementsprechend ähnliches Dokument (das ist z.B. eine Bestätigung der Schule, dass das Kind oder der/die Jugendliche die jeweilige Schule besucht).


Es geht darum, dass die Kinder oder Jugendlichen nachweisen können, dass sie eine Schule besuchen.

Eine Teilnahme im Außenbereich gelten keine 3Gs! ! (Allerdings gilt auch hier in den Umkleidekabinen die 3G Regelung.)

Die DO-Halle ist über den oberen Eingang einzeln zu betreten. Als Ausgänge sind die Nebentüre in Richtung Musikerheim sowie die beiden Notausgänge im vorderen und hinteren Hallendrittel zu benutzen. Die Hinweisschilder und Markierungen sind zu beachten. Eltern, Begleitpersonen oder Zuschauer dürfen die Halle nur in Ausnahmefällen betreten.


Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auch außerhalb auf die jeweils gültigen, aktuellen Abstandsregeln zu achten.

Die Kinder und Jugendlichen werden von den Übungsleiter*innen zu Beginn der Trainingseinheit vor dem Halleneingang abgeholt.

Der/die Übungsleiter/in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden verschiedene Gruppen nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten und verlassen. Eine Vermischung mit anderen Gruppen ist grundsätzlich zu vermeiden.

Bei sehr schlechter Witterung kann das Foyer im OG – Eingang vor den Umkleideräumen als Wartebereich verwendet werden. Sofern der Vereinsraum neben dem Eingang nicht benutzt wird, kann auch dieser als Wartebereich dienen. Falls in den Wartebereichen die erforderlichen Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können, ist zwingend vor der Halle zu warten.

Hände sind nach dem Betreten der Halle zu waschen oder zu desinfizieren.

Erwachsene Sporttreibende gehen ohne Übungsleiter den kürzesten Weg vom Eingang in die zugewiesenen Umkleideräume und Sportbereiche. Dasselbe gilt auch für den Weg nach draußen.


Es besteht ab dem Eingang und auf dem Weg zu den Umkleideräumen bis zum Sportbereich die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Dasselbe gilt auch für den Rückweg nach draußen.

Bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren. Sofern Eltern ihren Kindern beim Umziehen unbedingt helfen müssen, haben auch diese Eltern eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Dieses Zugeständnis gilt nur für Kinder im Grundschulalter oder jünger. Alle anderen Kinder müssen sich selbst umziehen können.

Pro Umkleidekabine dürfen max. 7 Kinder plus ein Elternteil (also 14 Personen) sein. Bei Kindern älter als 11 und Erwachsene dürfen maximal 7 Personen in einer Kabine sein.


In den Dusch- Umkleide- und Toilettenräumen sind die Mindestabstände von 1,50 Metern immer einzuhalten. Der Aufenthalt in diesen Räumen ist aus das zeitlich unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Eine eigene Sportmatte kann gerne mitgebracht werden.

Ein eigenes Handtuch muss als Unterlage für die Trainingsstation, z.B. Sportmatte, mitgebracht werden; davon ausgenommen sind die DOJO- Matten.

Mitgebrachte Gegenstände sollen auf ein Minimum reduziert werden.

Pro Trainingseinheit dürfen maximal 20 Personen plus 2 Übungsleiter teilnehmen, es sei denn der Mindestabstand von 1,50 Meter sowie der individuelle Standort wird fest eingehalten oder die Sport- oder Übungssituation (Zweikampf im Fußball, Hilfestellungen etc.) erfordert dies

Im hinteren, rechten Drittel der DO-Halle können aufgrund erteilter Ausnahmeregelung bis zu 24 Personen Sport betreiben, sofern dort ein fester Standort ausgewiesen, markiert und eingehalten wird


Trainiert oder spielt eine einzige Gruppe in zwei oder drei Hallendritteln ohne Trennvorhang, beträgt die maximale Gruppengröße ebenfalls 24 Personen

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist immer einzuhalten mit der Ausnahme, dass es die Sport- oder Übungssituation zwingend erfordert

Geräte müssen nach Gebrauch selbst gereinigt werden

Die Aufsichtspflicht der Übungsleiter*innen endet, sobald die Kinder die Halle an den Ausgängen verlassen

Die Teilnahme an der Sportstunde wird dokumentiert und vom Verein aufbewahrt. Es muss gewährleistet sein, dass im Falle einer Infektion im Umfeld unserer Teilnehmer die Anwesenheitslisten an das Gesundheitsamt übermittelt werden können.

Wir bitten im Interesse aller, diese Regeln unbedingt einzuhalten und bedanken uns für Euer Verständnis!

FCK – Vereinsleitung                                                                                                                                        Stand: 2021/09/15

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